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Höhensicherungsgeräte & Zubehör
Höhensicherungsgeräte und das passende Zubehör bilden einen zentralen Baustein der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA Kategorie III) für Arbeiten in der Höhe und in Schächten. …
Dreibaum DuraHoist MightEvac EN 795:2002 B,EN 360,EN 1497 PSA III 16+14kg
Höhensicherungsgerät ACB 1,8 Hubarbeitsbühne EN360 DIN19427 Bandauszug 1,8m
Höhensicherungsgerät CNB/P/11.060:2005,EN 360:2002 4kg m.KST-Geh.u.Stahlseil,10m
Höhensicherungsgerät FALCON Edge für horizontale Anwendungen MILLER BY HONEYWELL
Höhensicherungsgerät FALCON EN
Höhensicherungsgerät PEANUT I L.ca.1,8m G.1,42kg Trilock Karab.m.3-Wege Versch.
Höhensicherungsgerät RAPTOR W EN 360 Seillänge
Höhensicherungsgerät TurboLite Edge EN 360 revisionsfrei,1,8m
Höhensicherungsgerät TurboLite Edge EN 360 revisionsfrei,2m
Höhensicherungsgerät TurboLite Edge EN 360 Öffnungs-W.55mm Gurtband 2,75m
Höhensicherungsgerät TurboLite Edge Twin Öffnungs-W.55mm Gurtband 2,75m
Über Höhensicherungsgeräte & Zubehör
Höhensicherungsgeräte und das passende Zubehör bilden einen zentralen Baustein der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA Kategorie III) für Arbeiten in der Höhe und in Schächten. Ein Höhensicherungsgerät (HSG) arbeitet wie ein Sicherheitsgurt im Auto: Das Verbindungsmittel läuft frei mit, blockiert aber im Sturzfall sofort und fängt den Fall auf kurzer Strecke ab – nach EN 360. Dreibäume (Dreibeine) dienen als ortsveränderliche Anschlageinrichtung nach EN 795 Typ B und schaffen über Einstiegen, Schächten oder Behältern einen sicheren Anschlagpunkt über Kopf; in Kombination mit einem HSG mit Rettungshubeinrichtung lässt sich eine verunfallte Person auch wieder herausziehen. In dieser Kategorie findet ihr beides: die Höhensicherungsgeräte selbst sowie die tragenden Dreibäume und Anschlagkomponenten. Welche Lösung passt, hängt vom Einsatz ab – eine frei hängende Sturzgefahr an Dach, Gerüst oder Mast verlangt ein HSG mit geeigneter Befestigung über Kopf, der Einstieg in enge Räume zusätzlich eine standsichere Anschlagkonstruktion. Achtet auf die zulässige Nennlast, die Seil- bzw. Bandlänge und die regelmäßige Sachkundeprüfung mindestens alle zwölf Monate.