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Batterie- & Altgeräteentsorgung

1. Rückgabe von Altbatterien und Akkus

Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Akkus getrennt vom Hausmüll abzugeben — sie enthalten wertvolle Rohstoffe und teils Schadstoffe.

Wir nehmen Geräte-Altbatterien und -akkus der Kategorien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurück. Sie haben zwei Wege:

a) Abgabe vor Ort: Geben Sie Altbatterien und Akkus kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe, Schadstoffmobile) oder in den Sammelboxen des Handels ab — das ist für Sie meist der einfachste und sicherste Weg.

b) Rücksendung an unser Versandlager: Leitgeb GmbH, Versandlager, Bergham 55, 83624 Otterfing. Bitte kontaktieren Sie uns vor der Rücksendung von Akkus unter office@leitgeb.de oder +49 591 31993954 — wir stimmen den sicheren Versandweg mit Ihnen ab.

Wichtig — Lithium-Akkus: Lithium-Akkus sind Gefahrgut. Beschädigte, aufgeblähte oder defekte Lithium-Akkus dürfen Sie nicht per Post versenden — geben Sie diese ausschließlich bei einer kommunalen Sammelstelle ab. Bei unbeschädigten Akkus kleben Sie die Pole ab und verpacken Sie jeden Akku einzeln (vgl. auch unsere Hinweise unter „Versand- und Lieferinformationen", Ziff. 6).

1a. Getrennt ausgewiesene Herstellerkosten (Art. 74 Abs. 5 VO (EU) 2023/1542, § 24 Abs. 3 BattDG)

In den Preisen von Batterien und Akkus sowie von Produkten mit enthaltenen Batterien ist ein Kostenanteil enthalten, den der jeweilige Hersteller im Rahmen seiner erweiterten Herstellerverantwortung trägt — insbesondere für die unentgeltliche Rücknahme, Sammlung, Behandlung und das Recycling von Altbatterien. Diese Kosten werden nicht zusätzlich zum Kaufpreis berechnet, sondern sind bereits in den angegebenen Preisen enthalten. Die konkreten Beträge je Batteriekategorie stellen die Hersteller über ihre Organisationen für Herstellerverantwortung bereit (§ 11 Abs. 7 BattDG); sie wurden uns noch nicht übermittelt. Wir veröffentlichen die Beträge unverzüglich an dieser Stelle, sobald sie uns vorliegen.

2. Was bedeuten die Symbole?

Symbol durchgestrichene Mülltonne: getrennt vom Hausmüll entsorgen

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien, Akkus oder deren Verpackung bedeutet: Dieses Produkt darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern ist getrennt zu erfassen.

Zusätzliche chemische Zeichen unter dem Symbol kennzeichnen Schadstoffe oberhalb gesetzlicher Grenzwerte: Pb = Blei, Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber.

3. Rückgabe von Elektro-Altgeräten

Auch Elektro- und Elektronik-Altgeräte tragen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und gehören nicht in den Hausmüll.

Aufgrund unserer Betriebsgröße (Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte unter 400 m²) sind wir gesetzlich nicht zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Sie können Altgeräte kostenlos abgeben: bei den kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe) sowie bei größeren Elektrohändlern und Online-Händlern, die einer gesetzlichen Rücknahmepflicht unterliegen (bei Geräten bis 25 cm Kantenlänge dort auch ohne Neukauf).

Zwei Hinweise für die Abgabe: Entnehmen Sie Altbatterien und Akkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, vor der Abgabe und entsorgen Sie sie getrennt (Ziff. 1). Löschen Sie personenbezogene Daten auf Altgeräten (z. B. in Geräten mit Speicher) eigenverantwortlich, bevor Sie sie abgeben.

4. Warum getrennte Sammlung?

Getrennt erfasste Batterien und Altgeräte werden recycelt; Rohstoffe wie Lithium, Kobalt, Kupfer und Aluminium werden zurückgewonnen, Schadstoffe sicher entsorgt. Mit der richtigen Entsorgung leisten Sie einen Beitrag zu Umwelt- und Ressourcenschutz.

Rechtsgrundlagen: Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Verbindung mit der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

4a. Abfallvermeidung und längere Nutzung

Sie können selbst dazu beitragen, Batterieabfälle zu vermeiden: Laden und lagern Sie Akkus nach den Vorgaben des Herstellers — mit geeigneten Ladegeräten, unter Vermeidung von Tiefentladung, Hitze und Frost; lagern Sie Akkus kühl, trocken und teilgeladen. Funktionsfähige Batterien und Akkus können weiterverwendet werden; für viele Akkus bestehen zudem Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung, der Umnutzung (zum Beispiel als stationärer Energiespeicher) und der Wiederaufarbeitung durch Fachbetriebe. Konkrete Hinweise des jeweiligen Herstellers finden Sie in den Produktinformationen des Artikels.

Stand: 08.07.2026 — Fragen? office@leitgeb.de, +49 591 31993954.