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Über Erste Hilfe

Erste Hilfe bündelt die Ausstattung, mit der Betriebe die gesetzlich geforderte Notfallversorgung am Arbeitsplatz sicherstellen. Die Kategorie reicht von der Wundversorgung über die Augen- und Körperspülung bis zur Notfalltechnik und deckt damit die wesentlichen Anforderungen aus den DGUV-Vorschriften und der Technischen Regel ASR A4.3 ab. In den Unterkategorien finden sich Verbandkästen und Erste-Hilfe-Koffer mit genormter Füllung nach DIN 13157 für Betriebe, ergänzendes Verbandmaterial und Verbandstofffüllungen zum Nachfüllen sowie Verbandschränke und Pflasterspender für den festen Standort. Hinzu kommen Erste-Hilfe-Taschen und -Rucksäcke für den mobilen Einsatz, Augenspülungen und Notduschen zur sofortigen Spülung bei Kontakt mit Gefahrstoffen, Krankentragen und Liegen für Transport und Lagerung sowie Rettungsdecken und Defibrillatoren für den Ernstfall. Welche Ausstattung erforderlich ist, richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdungsbeurteilung und Anzahl der Beschäftigten. Für die Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Einrichtungen führt die Sicherheitskennzeichnung die passenden Rettungszeichen, ergänzende Produkte stehen unter Medizin- und Sanitätsbedarf bereit.