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Über Gehörschutz

Gehörschutz schützt das Gehör an lauten Arbeitsplätzen vor dauerhaften Hörschäden – Pflicht wird er für den Arbeitgeber ab einem Tages-Lärmpegel von 80 Dezibel (Bereitstellung) beziehungsweise 85 Dezibel (Tragepflicht). Die Dämmleistung wird nach EN 352 geprüft und über den SNR-Wert angegeben, der grob beschreibt, um wie viele Dezibel der Schutz den Lärm senkt. In den Unterkategorien findet ihr Kapselgehörschutz für wechselnde Lärmphasen und einfaches Auf- und Absetzen, Gehörschutzstöpsel für dauerhaft hohen Lärm und enge Platzverhältnisse, Bügelgehörschutz für kurzes, häufiges Ab- und Aufsetzen sowie elektronische Gehörschützer, die Umgebungsgeräusche und Sprache durchlassen und nur lauten Schall abregeln. Dazu kommen Gehörschutzspender und Zubehör für die saubere Bereitstellung im Betrieb. Welcher Schutz passt, hängt vom Lärmpegel, der Tragedauer und der Arbeitssituation ab: Stöpsel dämmen oft stärker und sitzen unauffällig, Kapseln lassen sich schneller absetzen und mit Helm kombinieren. Wichtig ist die richtige Dämmung – zu wenig schützt nicht, zu viel isoliert unnötig von Warnsignalen und Kollegen.