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Über Gebläseatemschutz

Gebläseatemschutz – auch Gebläsefiltergerät genannt – versorgt die Atemwege aktiv mit gefilterter Luft: Ein motorbetriebenes Gebläse saugt die Umgebungsluft durch Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter und drückt sie in das Kopfteil. Das senkt den Atemwiderstand spürbar und ermöglicht angenehmes Arbeiten auch über längere Tragezeiten, etwa beim Schleifen, Lackieren, in der Asbestsanierung oder bei Arbeiten mit gefährlichen Stäuben. Zwei Normen regeln den Bereich: EN 12941 für Geräte mit Helm oder Haube mit den Schutzklassen TH1, TH2 und TH3, sowie EN 12942 für Geräte mit Voll-, Halb- oder Viertelmaske mit den Klassen TM1, TM2 und TM3. Die Zahl steht für das Schutzniveau über die zulässige Gesamtleckage und ist nicht mit der reinen Filterklasse gleichzusetzen. Bei nachlassender Gebläseleistung schreiben die höheren Klassen eine Warneinrichtung vor. Ein vollständiges System besteht aus Gebläseeinheit mit Akku, passendem Filter und einem Kopfteil; das jeweils schwächste Glied bestimmt die erreichbare Schutzstufe. In den Unterkategorien finden sich die Gebläsesysteme als motorisierte Kerneinheit sowie die Visierkopfteile mit Helm, Haube oder Visier. Filtergeräte setzen einen Sauerstoffgehalt von mindestens 17 Volumenprozent in der Umgebungsluft voraus. Als persönliche Schutzausrüstung unterliegt Gebläseatemschutz der Verordnung (EU) 2016/425.